Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Eltern von volljährigen Kindern bzw. Volljährige selbst können durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 rückwirkend ab 2011 Kindergeld beziehen, und zwar unabhängig von der Höhe der Einkünfte des Kindes. Die bisher gültigen Einkommensgrenzen von 8004 Euro wurden für Erststudium/- ausbildung gestrichen. Befindet sich ein Kind in einer zweiten Ausbildung, darf dessen Wochenarbeitszeit aus einer Nebentätigkeit 20 Stunden nicht überschreiten.