Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Eltern trifft gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Sie müssen alles Zumutbare tun, um den Unterhalt der Kinder sicherzustellen. Dies kann selbst bei einem Vollzeitbeschäftigten zur Aufnahme einer zumutbaren Nebentätigkeit nach Feierabend oder am Wochenende verpflichten. Die Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit wird nur dann verneint, wenn der unterhaltspflichtige Vater seine Vollzeitbeschäftigung in Wechselschicht ausübt und dadurch besonderen Belastungen ausgesetzt ist.