Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

In einem Rechtsstreit zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ein ehemaliges Vorstandsmitglied der AG ist, wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten, wenn es in dem Streit um Ansprüche aus einem Beratungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften geht. Erhebt die AG eine Klage, in der sie - wie sonst üblich - durch den Vorstand vertreten wird, so ist diese unzulässig.