Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Infolge der jüngsten Bundesgerichtshofsrechtsprechung wird CMI als verpflichtet angesehen, Anlegern vollen Schadensersatz zu leisten, wenn diese nicht über die Besonderheiten der CMI-Verträge informiert worden sind. Die unter der Bezeichnung "Wealthmaster" vertriebenen CMI-Produkte sind dermaßen komplex und mit deutschen Versicherungsprodukten nicht vergleichbar, dass es einer besonderen Aufklärung und Information des Anlegers bedarf. Ergeben sich die erforderlichen Informationen nich aus den überlassenen Unterlagen, muss der Versicherer beweisen, dass die Hinweise mündlich erteilt worden sind. Zusätzliche Informationspflichten bestehen, wenn der Anleger den Vertrag darlehensfinanziert hat. Im Streitfall hätte CMI dem Anleger vor Augen führen müssen, dass sich die regelmäßigen Auszahlungen aus dem Vertrag nicht allein auf den Vertragswert, sondern auch auf die erzielbare Verzinsung auswirken.