Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Behauptet der Versicherungsnehmer, vom Versicherungsmakler über die Funktion einer Fondspolice nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, muss der Makler substanziiert vortragen, dass er den Versicherungsnehmer umfassend aufgeklärt hat.