Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Wird ein Mobilfunkvertrag über eine so genannte Flatrate abgeschlossen, bringt der Nutzer damit zum Ausdruck, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wird das Mobilfunktelefon dann im Ausland genutzt und entstehen dabei sehr hohe Roaminggebühren, ist der Anbieter gehalten, den Nutzer mittels SMS darauf hinzuweisen. Notfalls hat der Anbieter den Zugang zu sperren. Unterlässt der Anbieter dies, verletzt er eine Nebenpflicht aus dem Vertrag und kann die Kosten nicht vom Nuter verlangen.