Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Wer nach einem Anbieterwechsel mehrere Wochen telefonisch aus anderen Netzen nicht zu erreichen ist, kann seinen Vertrag fristlos kündigen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund habe, wem die Fortsetzung eines Vertrags nicht zugemutet werden könne. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Telekommunikationsunternehmen damit geworben hat, beim Wechsel von einem anderen Anbieter "alles Weitere" für den neuen Kunden zu übernehmen.Über mehrere Wochen aus den Netzen anderer Anbieter nicht erreichbar zu sein, sei außerdem ein wichtiger Grund, befand der III. Zivilsenat. Damit falle eine der wesentlichen Funktionen des Telefons aus.