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Befindet sich jemand im so genannten "Kampf ums Recht" (vorliegend: Versuch, die Verwaltungsbehörde zur Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu bewegen), ist es ihm zur plastischen Darstellung seiner Position grundsätzlich erlaubt, starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen.