Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Bei Verletzungen des Urheberrechts im Internet stellt sich immer die Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist.

Der EuGH hat im Fall einer aus Österreich stammenden Fotografin, die festgestellt hatte, dass eine ihrer Fotografien auf der Website einer deutschen Domain zum Abruf und Download zur Verfügung gestellt werden konnte, entschieden, dass der Grundsatz, wonach vor den Gerichten des EU-Mitgliedstaates geklagt werden muss, in dem der Verletzer seinen Sitz hat in so einem Fall nicht zur Anwendung kommt. In einem Rechtsstreit, in welchem die Verletzung urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte geltend gemacht wird, kann nach Auffassung des EuGH grundsätzlich auch vor dem Gericht eines anderen Mitgliedstaates geklagt werden, wenn dort das schädigende Ereignis eingetreten ist.