Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Die Ausstrahlung von italienischen Fernsehsendungen, die den Bestandteil “Oscar” im Titel tragen und italienische Preisverleihungen zum Inhalt haben, kann von den Inhabern der deutschen Wortmarke “OSCAR” in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden. Bei den Markeninhabern handelt es sich um die Veranstalter der us-amerikanischen “Academy Awards”, auch “Oscar-Verleihung” genannt. Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs ist nicht allein die bloße Möglichkeit, die Sendungen des italienischen Fernsehens auch in Deutschland zu sehen, sondern das Angebot müsse einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug (”commercial effect”) aufweisen. Dies müsse im Wege der Gesamtabwägung festgestellt werden.