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Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass bei der unberechtigten Nutzung von Fotografien, die online genutzt werden,ein Streitwert für das darauf folgende Unterlassungsverfahren in Höhe von 7.500,00€ angemessen ist.

In dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer ein urheberrechtlich geschütztes Foto im Internet verwendet, ohne die Einwilligung des Rechteinhabers einzuholen. Das Gericht hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass bei der Bestimmung des Streitwertes vor allem der Umfang der drohenden Verletzung und die Vorgehensweise des Beklagten zu bewerten sind.

Wichtig ist jedoch klar zu stellen, dass es in diesem Bereich jedoch immer auf den konkreten Einzelfall in der Bewertung ankommt und sich deshalb auch höhere oder niedrigere Bemessungen des Streitwert ergeben können.