Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Zu der Rechtsfrage, ob einen Internet-Anschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Unterschiedlich werden solche Pflichten insbesondere gegenüber volljährigen Familienangehörigen beurteilt. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht höchstrichterlich entschieden. In der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" des Bundesgerichtshofs ging es nämlich um die Frage, ob ein WLAN-Anschluss auf einen hinreichenden Schutz durch Sicherungsmaßnahmen gegen Benutzung durch außenstehende Dritte geprüft werden muss. Soweit der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfpflichten voraussetze, deren Umfang sich danach bestimme ob und inwieweit nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist, klärt dieser Rechtsgrundsatz die Rechtsfrage, ob einen Internet-Anschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen offensichtlich nicht; insbesondere nicht, ob überhaupt Prüfpflichten des Anschlussinhabers bestehen und wenn ja, wie weit sie gehen.