Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Der Gründer des führenden Tiefkühlkostunternehmens “Bofrost” wehrte sich gegen die Veröffentlichung seines Namens in der Liste “Die 100 reichsten Deutschen” des Manager Magazins. Seine Unterlassungsklage blieb jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht München verneinte eine mit der Veröffentlichung verbundene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Vermögen, das Personen insbesondere durch ihre erfolgreiche Unternehmertätigkeit erwerben, trägt zur erheblichen Bekanntheit und zur zeitgeschichtlichen Bedeutung der Betroffenen bei. Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über solche Personen gibt der Pressefreiheit Vorrang vor dem Schutz der Privatsphäre.