Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Der Bundesgerichtshof entscheid unlängst, dass ein Belegarzt unter normalen Umständen von seiner Wohnung aus seine Belegabteilung in maximal 30 Minuten zu erreichen in der Lage sein muss, um eine Zulassung als Belegarzt zu erhalten. Damit folgt der BGH den Überlegungen des Landessozialgericht Schleswig-Holstein. Die Auffassung des Landessozialgerichts Baden-Würtemberg, welches eine Fahrtzeit von 40 Minuten für noch ausreichend hielt, ist damit als nicht mehr aktuell anzusehen. Somit sollte bei der Neugründung oder dem Umzug von Praxen der Standortfaktor mit einkalkuliert werden.