Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Das Landessozialgericht Potsdam hat die Geltung einer Mindestmenge von 50 Behandlungsfällen in der Versorgung mit Kniegelenk-Totalendoprothesen ("künstliches Kniegelenk") für unwirksam erklärt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte eine Mindestmenge von 50 Behandlungsfällen pro Krankenhaus und Kalenderjahr für Kniegelenk-Totalendoprothesen eingeführt. Hiergegen hatte eine Brandenburger Klinik geklagt. Zur Begründung führte die Klinik an, sie sei nicht in der Lage, die Leistung durch qualifizierte Spezialisten zu erbringen und dürfe durch die Mindestmengenregelung nicht daran gehindert werden, diesen Eingriff anzubieten.