Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern als stärkster Eingriff in das Elternrecht unterliegt strenger verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Die Trennung ist nur zu dem Zweck zulässig, das Kind von nachhaltigen Gefährdungen zu schützen, und darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Dabei sind sowohl an die Kindeswohl- als auch an die Verhältnismäßigkeitsprüfung spezifische Anforderungen zu stellen, wenn die Sorgerechtsentziehung hinsichtlich eines bereits in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes in Streit steht, dessen Rückführung die Ursprungseltern zu sich begehren.