Aktuelles
Beherrscht ein Wohnungseigentümer die deutsche Sprache nicht hinreichend, hat er das Recht, sich in der Eigentümerversammlung von einem Dolmetscher seiner Wahl begleiten zu lassen. Die formellen Anforderungen an die Durchführung einer Eigentümerversammlung müssen folglich dann zurücktreten, wenn ansonsten die mitgliedschaftlichen Rechte eines Wohnungseigentümers nicht ausgeübt werden können.