Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Fällt ein Mieter auf dem gemieteten Grundstück eigenmächtig Bäume, ist er dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte den Mieter zur Zahlung einer Entschädigung von 40.000 Euro, da das Grundstück ohne den Sichtschutz durch die gefällten Bäume entsprechend weniger wert ist.