Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Mit Urteil vom 01.06.2011 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, dass fortdauernde unpünktliche Mietzahlungen den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. Eine derart schleppende und trotz einer bzw. mehrerer Abmahnungen fortgesetzte Zahlungsweise stellt eine gravierende Pflichtverletzung durch den Mieter dar, die eine weitere Fortsetzung des Mietvertrages für den Vermieter regelmäßig unzumutbar macht. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter aufgrund eines vermeidbaren Irrtums davon ausgeht, dass er die Miete erst zur Monatsmitte zahlen müsse.