Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Hohe Nebenkosten belasten auch Gewerbemieter oft erheblich. Besonders ausufernde Heizkosten aufgrund veralteter Heizungsanlagen und schlechter Gebäudeisolierung sorgen schnell für Streit im Mietverhältnis. Mieter sollten hier jedoch nicht vorschnell einen Mangel annehmen und die Miete mindern. In einem Fall war es zu einer Mietminderung gekommen, weil ein zu DDR-Zeiten errichtetes Gebäude dem Mieter zu teuer wurde. Es verfügte über eine nur zentral zu regelnde Belüftung und Fernwärmeheizung sowie eine unzureichende Dämmung. Eine solche unwirtschaftliche Energieschleuder ist jedoch nicht automatisch mangelhaft. Für einen Mangel muss das Mietobjekt vielmehr von der im Rahmen der Miete vereinbarten Beschaffenheit abweichen. Fehlen entsprechende Vereinbarungen, kommt es auf den Maßstab bei der Gebäudeerrichtung an. Die zu groß ausgelegte Heizungsanlage und nur zentral mögliche Steuerung entsprach dabei dem damaligen Standard. Was den mangelnden Wärmeschutz betrifft, so können hier bei baulichen Veränderungen oder Neubauten die technischen Standards beim Abschluss des Mietvertrags maßgeblich sein. Zu derart umfassenden Änderungen am Gebäude war es jedoch nicht gekommen. Da sich die Mieter daher auf den Gebäudezustand laut Mietvertrag eingelassen hatten, lag kein Mangel vor. Die Mietminderung war daher unberechtigt.