Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Fluggesellschaften haften für Schäden, die durch den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung oder die Verspätung von Reisegepäck entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.134,71 Euro. Diese Höchstgrenze gilt für materielle und auch für immaterielle Schäden, wie Zeitaufwand für die Beschaffung von Ersatzkleidung oder Verlust von Erinnerungsstücken.