Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Kann eine Flugreise im Internet nur mit einer Kreditkarte gebucht werden, kann die Fluggesellschaft vor dem Abflug auch dann nicht die Vorlage der Kreditkarte verlangen, wenn darauf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen wird. Kreditkarten sind keine Reiseunterlagen. Die Vorlageverpflichtung ist daher hinsichtlich der Kreditkarte wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam. Denn es sind durchaus Fälle denkbar, in denen ein Kunde völlig unverschuldet nicht mehr im Besitz der Karte ist. Ihm kann daher die Teilnahme an dem Flug nicht allein wegen Nichtvorlage der für die Buchung verwendeten Karte verweigert werden, wenn auch ohne deren Vorlage die Bezahlung des Fluges nachweisbar ist.