Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Eine lange Anfahrt und späte Ankunft am Urlaubsort sind allein dem Risikobereich des Urlaubers zuzuordnen. Eine Wartezeit von weiteren zwei Stunden, bis die Wohnung in Ordnung gebracht wird, ist für durchaus angemessen anzusehen. Die überstürzte Kündigung des Reisevertrages ist aufgrund einer solchen angemessenen Wartezeit unzulässig.