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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des mit 0:2 verlorenen Drittliga-Spiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 2. August 2015 im Einzelrichter-Verfahren zurückgewiesen.

Der FC Erzgebirge Aue hatte beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des mit 0:2 verlorenen Drittliga-Spiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am vergangenen Sonntag (2. August 2015) eingelegt. Begründet wurde dies damit, dass aus Sicht des FC Erzgebirge Aue der Führungstreffers der SG Sonnenhof Großaspach zum 1:0 in der 19. Minute irregulär gewesen sei.

Das DFB Sportgericht hat nachdem den Vereinen Zeit zur Stellungnahme gegeben worden war, diese ausgewertet und war zu der Entscheidung gelangt, dass dem Antrag des FC Erzgebirge Aue nicht stattgegeben werden kann. Dazu Richter Robert Deller: "Der Einspruch ist nicht begründet, da in der beanstandeten Szene kein Regelverstoß von Schiedsrichter Justus Zorn vorlag. Daher ist der Einspruch zurückzuweisen."

Der Verein hat das Urteil akzeptiert, das Urteil ist damit rechtskräftig.