Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Bei einer Kollision mit einem Kfz trifft den Fahrradfahrer zumindest dann ein Mitverschulden, wenn dieser auf einem Rennrad und ohne einen Fahrradhelm unterwegs ist. Für eine sportliche Fahrweise kann der Beweis des ersten Anscheins sprechen.