Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Der Geschädigte, dessen Fahrzeug unmittelbar nach einem Unfall abgeschleppt werden muss, braucht nicht vor der Beauftragung des Abschleppdienstes Preise zu vergleichen. Das ist ihm in der Situation unzumutbar. Im Vordergrund steht an dieser Stele die möglichst schnelle Räumung der Unfallstelle.