Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Die Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert ist regelmäßig nicht gerechtfertigt, wenn der Geschädigte sein Kfz nicht vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverständigen instand setzt.