Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Dem gegnerischen Haftpflichversicherer ist für eine Prüfung der Ansprüche des Geschädigten eine angemessene Frist zuzubilligen, die mit Erhalt eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und je nach Fallgestaltung vier bis sechs Wochen beträgt. Die Frist bei Beteiligung eines Mietwagenfahrzeugs auf Seiten der Versicherung beträgt jedoch mindestens fünf Wochen.