Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Ist in einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen erst mit dem Beginn des Monats der Mitteilung entsteht, wenn dem Versicherer die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich angezeigt wird, hat der VN, der dem Versicherer eine Berufsunfähigkeit mehr als drei Monate nach ihrem Eintritt bekannt gibt, keinen Anspruch auf Geldrente für den zurückliegenden Zeitraum.