Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Grundsätzlich sind Kunststoffscheiben im Heck eines Cabrios zwar von der Glasbruchversicherung einer Teilkaskoversicherung mit versichert; Schäden im Biegebereich für den Einklappvorgang deuten jedoch auf Verschleiß hin. Dabei stehe der Ersatzpflicht nicht entgegen, dass es sich bei der Heckscheibe des Cabrios nicht um Glas, sondern um Kunststoff handelt. Denn der Begriff «Glas» sei im weiteren Sinne zu verstehen. Geregelt sei in den Versicherungsbedingungen im konkreten Fall aber auch, dass «Verschleißreparaturen» nicht ersetzt werden. Im zugrunde liegenden Falle jedenfall war der Scahden an der Kunstoffscheibe im Heckbereich des Cabrios gerade nicht durch ein Unfallereignis, sondern durch Verschleiß entstanden. Es sei keine Fehlfunktion der Mechanik des Verdecks festgestellt worden und das Verdeck habe störungsfrei geöffnet und geschlossen werden können. Die Heckscheibe sei 14 Jahre alt. Es sei gerichtsbekannt, dass Kunststoffe – anders als Glas – einem nicht unerheblichen Alterungsprozess unterliegen und je nach Beanspruchung durch äußere Einwirkungen wie Hitze/Kälte/Temperaturwechsel, UV-Strahlung, mechanische Einwirkungen durch Druck oder Biegung und Ähnlichem mehr oder weniger schnell spröde werden und schließlich brechen oder reißen können. In Cabrio-Stoffdächer eingebaute Kunststoffscheiben unterlägen zwangsläufig besonderer Beanspruchung allein unter Berücksichtigung der sehr hohen Temperaturen aufgrund direkter Sonneneinstrahlung sowohl auf die Scheibe bei geschlossenem Cabrio als auch auf die Abdeckung im geöffneten Zustand eines typischerweise im Sommer genutzten Fahrzeugs. Hinzu komme die mechanische Beanspruchung durch den Einklappvorgang. Aus vergleichbaren Fällen sei bekannt, dass sachverständigenseits von einer durchschnittlichen Lebenserwartung derartiger Scheiben von zehn Jahren, einer maximalen Lebenserwartung von 15 Jahren auszugehen sei.