Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen beinhalten eine sogenannte "Gliedertaxe". Auf der Grundlage der Versicherungssumme einerseits und des Grades der unfallbedingten Invalidität wird die sogenannte "Invaliditätsleistung" ermittelt. Nach der Gliedertaxe schließt der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Gliedes ein. Eine Zusammenrechnung der einzelnen Invaliditätsgrade erfolgt nicht. Führt die Funktionsunfähigkeit des rumpfferneren Gliedes zu einem höheren Invaliditätsgrad als die Funktionsunfähigkeit des rumpfnäheren Gliedes, so stellt die Invaliditätsleistung für das rumpffernere Glied die Untergrenze der geschuldeten Invaliditätsleistung dar.