Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, wenn er sich zwei Blitzknaller zurechtlegt, um eine wiederholt über eine Katzenklappe in sein Haus eingedrungene Katze zu verjagen, diese Knaller nach der Katze wirft, sodann ins Bad geht und zehn Minuten später Rauch im Keller bemerkt.