Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Eine durch Baumfall wegen Sturms beschädigte Gartenmauer ist nicht deshalb als "Zubehör" mitversichert, weil sie an das Gebäude anstößt. Eine Mauer stellt auch dann kein (versichertes) Gebäude dar, wenn sie mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Sie ist damit nicht "außen an dem Gebäude angebracht" und auch nicht deshalb mitversichert, weil unter anderem Zäune mitversichert sind.