Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Eltern können einen Krankheitskostenversicherungsvertrag für ihre mitversicherten Kinder auch ohne den Nachweis einer nahtlosen Anschlussversicherung nach § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG kündigen. Denn wer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen kündigt, könne die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses im eigenen Namen erklären.