Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Das unwiderrufliche Bezugsrecht der Ehefrau, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls mit dem Versicherungsnehmer (Erblasser) verheiratet ist, kann nicht angefochten werden, wenn das Bezugsrecht mehr als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeräumt wurde.