Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Versicherte fallen nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie sich auf einem Betriebsweg - abgelenkt durch eine Unterhaltung - auf einen Weg begeben, der in entgegengesetzter Richtung zum Betriebsziel liegt. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) im Falle zweier Kläger entschieden, die während der Überführung eines Betriebsfahrzeuges einen Verkehrsunfall erlitten.