Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

In dem zugrunde liegenden Falle ging es um den Tod eines 15-jährigen geistig behinderten Kindes. Es hatte zudem Asthma und verschiedene Allergien, darunter eine starke Nussallergie. Am Heiligabend 2009 nahm sich das Kind unbemerkt nusshaltige Schokolade und starb. Gutachter stellten später allergische Reaktionen als Todesursache fest. Die Eltern des Kindes hatten eine private Unfallversicherung abgeschlossen, bei der auch der Tod ihres Kindes mit der Summe von 27.000 Euro versichert war. Die Versicherung weigerte sich jedoch, zu zahlen. Sie argumentierte, der Tod sei nicht durch einen Unfall verursacht worden; er gehe vielmehr auf eine Krankheit zurück und sei daher nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von der Leistung ausgeschlossen. Das Gericht entschied: Allergische Reaktionen auf Lebensmittel können ein Unfall sein. Der Verzehr nusshaltiger Schokolade, in dessen Folge ein an einer schweren Nussallergie leidendes Kind verstirbt, stellt somit einen versicherten Unfall dar. Weil der Tod des Mädchens aber auf eine krankhafte Allergie zurückgeht, kann die Versicherung ihre Leistungen aber kürzen. Laut Gesetz und ebenso nach den Vertragsbedingungen der Unfallversicherer liegt ein Unfall vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Das treffe auch auf den zugrunde liegenden Falle zu. Todesursache sei der Kontakt der nusshaltigen Schokolade schon mit den Schleimhäuten im Mund gewesen – also ein „von außen auf den Körper wirkendes Ereignis“. Für den Unfallbegriff sei es dagegen „ohne Belang“, wenn nach einem solchen Ereignis Krankheiten „die weitere Schadenentwicklung mitbestimmen“. Die Versicherungsklausel ziele darauf ab, Krankheiten selbst und Verschleiß von der Leistungspflicht auszunehmen. Auf die durch das Ereignis ausgelöste „Kausalkette körperinterner Vorgänge“ komme es dagegen generell nicht an. Die allergische Reaktion sei auch sehr schnell und damit „plötzlich“ aufgetreten.