Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass Ethik-Unterricht bereits in der Grundschule angeboten wird. Die Einführung des Ethik-Unterrichts als ordentliches Unterrichtsfach erst ab Klasse 7 der Gymnasien und ab Klasse 8 der Haupt- und Realschulen ist nicht zu beanstanden.