Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Ein Fleischprodukt darf nicht als „Schweinebraten“ bezeichnet werden, wenn es durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugt wurde. Die Lebensmittelaufsichtsbehörde hat daher ein von einer Berliner Firma produziertes Fleischerzeugnis zu Recht als irreführend beanstandet.