Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Liegen – wie hier nach dem Widerruf der für den Betrieb einer Biogasanlage erteilten Genehmigung – die Voraussetzungen für eine Stilllegung der Anlage vor, soll die Behörde diese anordnen, wenn nicht ein atypischer Fall vorliegt. Ein atypischer Fall kann anzunehmen sein, wenn die (erneute) Genehmigungsfähigkeit der Anlage offensichtlich ist. Dem materiellen Recht sind nicht nur die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Handelt es sich – wie hier, im Fall des Widerrufs – um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung abzustellen.