Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Falsche Angaben eines Unternehmens zu seinem Sitz im Profil von Google Places sind nach der Entscheidung des LG München wettbewerbswidrig. Die Entscheidung kann auch auf falsche Angaben zum Unternehmenssitz in Profilen von anderen Internetdienstleistern (Xing, Facebook, Twitter etc.) übertragen werden. Unternehmen müssen im Hinblick auf diese Entscheidung dafür Sorge tragen, dass alle unternehmensrelevanten Daten in allen Verzeichnissen, in denen das Unternehmen gelistet ist, immer auf dem neuesten Stand sind.