Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Produkte dürfen nur dann mit dem geographischen Herkunftshinweis "Made in Germany" oder "Produziert in Deutschland" beworben werden, wenn alle notwendigen und damit wesentlichen Schritte der Herstellung des Produktes auch in Deutschland durchgeführt wurden. Der Verbraucher erwartet - so das OLG Düsseldorf - bei einer besonderen Hervorhebung des geographischen Herkunftshinweises, dass alle Teile des Produkts in Deutschland hergestellt worden sind. Ob die Qualitätserwartung des Verbrauchers auf Grund des Herkunftshinweises erfüllt ist, sei nicht relevant, denn die Entscheidung ein Produkt aus Deutschland zu kaufen, könnte auch andere Gründe wie z.B. den Erhalt deutscher Arbeitsplätze haben. Im konkreten Fall ging es um ein Besteckset, dass auf der Verpackung des Produktes mit dem Hinweis "Produziert in Deutschland" beworben wurde. Bei den in der Verpackung befindlichen Pflegehinweisen befand sich der Hinweis "Made in Germany". Die Messer des Bestecksets wurden jedoch als Rohmesser in China hergestellt. In Deutschland wurden die Messer dann durch Polieren fertig gestellt.