Vergleicht ein Wissenschaftler im Rahmen eines in einer Fachzeitschrift veröffentlichten Beitrags zwei Produkte konkurrierender Unternehmen, und stellt dabei die besonderen Vorzüge eines der Produtke aus wisseschaftlicher Sicht heraus,fehlt es für einen Wettbewerbsverstoß an einer geschäftlichen handlung im Sinne von § 2 Nr. 1 UWG.
Im von dem OLG Frankfurt zu entscheidenen Fall war der Beklagte ein auf Schlafmedizin spezialisierter Arzt, Assistenzprofessor und Lehrbeauftragter an einer medizinischen Fakultät. Er veröffentlicht in einer weltweit führenden Fachzeitschrift für Schlafmedizin einen Aufsatz, in dem u.a. das Produkt der Klägerin konkret verglichen wurde und bescheinigte dem Produkt der Klägerin im Rahmen einer durchgeführten Studie im Vergleich eine "viel geringere Wirksdamkeit".
Es fehlte laut dem OLG jedoch bei dem Fachartikel die Zielsetzung, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, weshalb ein Wettbewerbsverstoß nicht vorlag.
OLG Frankfurt a.M., Urtl. v. 11.05.2017, Az. 6 U 76/16