Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Der Ruf einer bekannten Schokoladenmarke ("Merci") wird durch Verwendung als Geschäftsbezeichnung für ein Café ("Café Merci") nur dann unlauter ausgebeutet, wenn der angesprochene Verkehr dem Leistungsangebot des Cafés eine höhere Beachtung oder Wertschätzung entgegenbringt, weil er zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen eine gedankliche Verbindung herstellt; dafür bestehen im Streitfall keine ausreichenden Anhaltspunkte. Dementsprechend liegt der für das Publikum maßgebliche Bedeutungsgehalt des Zeichenbestandteils "Merci" im Kontext des hier vorgelegten Unternehmensauftritts und Werbematerials nicht in dem französischen Ausdruck für "Danke", sondern in einer Anspielung an das der französischen Esskultur entlehnte Ambiente und Speisenangebot der Geschäftslokale.