Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Die Widerrufsbelehrung wird bei einem Angebot auf der Internetplattform eBay auch dann unverzüglich nach Vertragsschluss im Sinne des § 355 II 2 BGB erteilt, wenn die zusätzliche Übermittlung in Textform zwar nicht unmittelbar nach dem Abschluss des Vertrages durch Abgabe des Höchstgebots, wohl aber unmittelbar im Anschluss an das 49 Stunden später eintretende Auktionsende erfolgt.