Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Der BGH hatte sich mit der Zulässigkeit des Angebots einer Augenklinik zu befassen, die damit warb, dass sie den Patienten einen kostenlosen Fahrdienst zur Verfügung stellte.

Ein Konkurrent hatte die Augenklinik auf Einstellung des kostenlosen Fahrdienstes verklagt.

Zu Recht wie der BGH entschied. Dieses Angebot stellt nach Ansicht des BGH eine Verletzung der Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dar. Gemäß § 7 des HWG ist verboten, kostenlose Zuwendungen anzubieten oder anzukündigen. Der kostenlose Fahrdienst wird von dieser Vorschrift umfasst.