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Werbung mit Aussage "Geprüfte Qualität" wettbewerbswidrig, wenn keine Prüfung durch unabhängige Dritte

In dem vom OLG Celle entschiendene Fall warb die Beklagte mit der Aussage "Geprüfte Qualität" in Bezug auf ihre eigenen Produkte. Die Prüfung war jedoch nicht von einem unabhängigen Dritten vorgenommen worden, sondern erfolgte lediglich intern durch den Herstellerbetrieb selbst.

Eine solche Werbung ist irreführend, den der Verbraucher erwartetet hinter der Aussage "Geprüfte Qualität" eine Prüfung durch einen neutralen Dritten. Die eigene interne Qualitätsprüfung ist eine Selbstverständlichkeit. Ein Wettbewerbsverstoß lag daher auch wegen einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor.

Unser Tipp: Vorsicht bei der Werbung mit Testsiegeln und Aussagen zu Prüfungen der Qualität. Hier kann schnell eine irreführende Werbung vorliegen. Bei der Werbung mit Test- oder Prüfergebnissen unabhängiger Dritter (wie z.B. LGA, TÜV oder Dekra) sind meistens eine Vielzahl weitergehender Angaben erforderlich.

OLG Celle, Urt. v. 08.12.2016, Az.: 13 U 72/16